Wissenswert

Die Toilette ist kein Mülleimer

Im Entsorgungsgebiet des AZV „Sachsen-Nord“ Dommitzsch sorgen Feuchttücher immer häufiger für Probleme
Vieles, was nicht in die Toilette gehört, wird hier trotzdem entsorgt. Und vieles bereitet bei der Abwasserentsorgung massive Probleme. Das sind insbesondere Feuchttücher, die die Kunden des Abwasserzweckverbandes „Sachsen-Nord Dommitzsch“ (AZV) gedankenlos einfach wegspülen.

Der Mensch ist von Natur aus bequem: Einfach die Toilettenspülung betätigen und schon sind fettige Soßenreste vom Sonntagsbraten, die übrig gebliebenen Kartoffeln, Mullbinden, Babywindeln, Damenhygieneartikel, Lappen und vor allem Feuchttücher aus dem Sichtfeld und entsorgt. Doch insbesondere beim Betrieb der Abwasseranlagen bereitet dieses Verhalten immer größere Probleme. Der Aufwand und damit die Kosten steigen. Dies gilt auch für die privat betriebenen vollbiologischen Kleinkläranlagen und Sammelgruben.

Das Personal des AZV bekommt es immer häufiger mit den Nachwehen der unsachgerechten Entsorgung, insbesondere von Feuchttüchern, zu tun.

„Die Feuchttücher“, wird geschildert, „sind extrem problematisch. Das ist den Kunden meist gar nicht bewusst.“ Sie kämen als fester Zopf oder Klumpen, angereichert mit jeder Menge Fett, in den Pumpwerken an und sorgen dafür, dass die Pumpen Schwerstarbeit leisten müssen. Irgendwann schaffen sie das nicht mehr und fallen aus. Fakt ist, dass man Feuchttücher laut Verpackungshinweis theoretisch sogar über die Toilette entsorgen dürfte. Doch die Praxis sieht anders aus. Dort bereiten die Tücher immense Probleme im Anlagenbetrieb. Die Tücher sind sehr robust, sie zerreißen nicht, lösen sich nicht auf.

Der Aufwand ist enorm, den durch falsches Verhalten entstandenen Schaden zu beheben. Die Pumpen müssten oftmals mit Spezialtechnik aus dem Schacht gezogen und auseinander gebaut, von Hand gereinigt und dann wieder eingebaut werden. Zudem steigen der Energieverbrauch und der Bedarf an Ersatzteilen. Das könne man sich in vielen Fällen ersparen, wenn der Verbraucher etwas umsichtiger wäre. "Feuchttücher und sämtlicher Müll gehören einfach nicht in die Toilette“, betont der AZV-Geschäftsführer, dessen Verband das Abwasser aus 1 800 Haushalten entsorgt.

Besteht eine grundsätzliche Anschlusspflicht?

Ja! Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet ein Grundstück auf dem Abwasser anfällt an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen (Anschlusszwang). Der Anschlusszwang besteht nur dann nicht, wenn der Anschluss an das öffentliche Abwassernetz rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist.

Warum sind Entsorgungspreise regional unterschiedlich?

Unterschiedliche Wasserpreise entstehen durch den unterschiedlichen Arbeitsaufwand zur Bereitstellung des Trinkwassers. Der Arbeitsaufwand ist abhängig von geologischen Faktoren, der Menge der Schadstoffe die aus dem Wasser gefiltert werden müssen usw. Auch politische Fehleinschätzungen in der Vergangenheit haben Einfluss auf den Trinkwasserpreis. Unrealistische Wachstumserwartungen in einigen Regionen führten dazu, das Versorgungsnetze überdimensioniert wurden, was einen erhöhten Wartungsaufwand bedeutet.

Was gehört nicht in die Toilette?

Viele Dinge die in der Toilette landen, verursachen Probleme und Störungen im Betrieb des Abwassernetzes. Sie belasten die Kanalisation, führen zu Ablagerungen, verursachen Abfluss-Verstopfungen und schaden der Umwelt.

Ein funktionierendes Abwassernetz ist auch in Ihrem Interesse, denn die verursachten Kosten werden von allen Abnehmern getragen!

  • Hygieneartikel
  • Tampons
  • Kondome
  • Windeln
  • Wattepads / Wattestäbchen
  • Zahnseide usw.
  • Biologische Abfälle
  • Speisereste
  • Haare
  • Katzenstreu
  • Öle und Fette
  • Chemikalien und alte Arzneimittel

Chemikalien und alte Arzneimittel sind Gift für Mikroorganismen in biologischen Kläranlagen (etwa 96% aller deutschen Haushalte sind an biologische Kläranlagen angeschlossen). Daher sollten Chemikalien und alte Arzneimittel im Sondermüll entsorgt werden oder an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden.